1. Anmeldung

Zur Anmeldung gehören neben dem Anmeldeabschnitt, das Überweisen des Teilnehmendenbeitrages, eine aktuelle Kopie des Impfausweises sowie einer Krankenkassenkarte, die bei Fahrtantritt der Gruppenleitung für die Zeit der Reise zu übergeben sind. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle gemeldeten Stammesmitglieder der jeweiligen Altersstufe. Eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppenstunden wird vorausgesetzt. Ausnahmen können nach Rücksprache mit den Leitenden der jeweiligen Altersstufe getroffen werden. Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertretenden.

2. Versicherung

Für die Zeit der Fahrt ist der Teilnehmende über die Versicherung des DPSG Bundesverbandes grundhaftpflicht- und grundunfallversichert, die im regulären DPSG-Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Für Fahrten ins Ausland schließt die DPSG eine gesonderte Versicherung ab, die bereits im Reisepreis enthalten ist. Teile dieser Versicherung sind subsidiär. Weitere Informationen unter www.stedo.com.

3. Rechtliches

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die besondere Situation im Zeltlager und über die Verantwortung des Einzelnen Teilnehmenden zum Gelingen der Fahrt. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es notwendig ist die geltenden Lagerregeln einzuhalten und den Hinweisen und Absprachen der Leitenden und der Lagerleitung zu folgen. Sollte Ihr Kind wiederholt in schwerwiegender Weise gegen die Lagerordnung verstoßen oder die Lagergemeinschaft stören, erklären Sie sich damit einverstanden, das Kind auf eigene Kosten abzuholen. Es gelten die unten ausgewiesenen generellen Lagerregeln, die durch spezielle situationsabhängige Anweisungen ergänzt werden können. Bei Unstimmigkeiten/ Zweifeln kann sich Ihr Kind an beliebige Personen der Leitungsrunde wenden. Für während der Fahrt verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände & Gepäckstücke übernimmt die DPSG keine Haftung.

4. Gesundheit

Der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertretender verpflichten sich, zusätzlich zu den in Punkt 1.) angegebenen Reiseunterlagen, der Lagerleitung alle nötigen Unterlagen zur Gesundheit des Kindes zukommen zulassen. Dazu gehören auch Informationen zu speziellen Krankheiten / Verhaltensauffälligkeiten etc. des Kindes. Für die Dauer der Freizeit legen die Erziehungsberechtigten die Entscheidung in das Ermessen des behandelnden Arztes und der Gruppen- bzw. Lagerleitung, ob der Teilnehmer bei einem Unfall oder Krankheit geimpft oder operiert werden muss, sofern keine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten getroffen werden kann.