Für Teilnehmende
1. Anmeldung
Zur Anmeldung gehören neben dem Anmeldeabschnitt, das Überweisen des Teilnehmendenbeitrages, eine aktuelle Kopie des Impfausweises sowie einer Krankenkassenkarte, die bei Fahrtantritt der Gruppenleitung für die Zeit der Reise zu übergeben sind. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle gemeldeten Stammesmitglieder der jeweiligen Altersstufe. Eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppenstunden wird vorausgesetzt. Ausnahmen können nach Rücksprache mit den Leitenden der jeweiligen Altersstufe getroffen werden. Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertretenden.
2. Versicherung
Für die Zeit der Fahrt ist der Teilnehmende über die Versicherung des DPSG Bundesverbandes grundhaftpflicht- und grundunfallversichert, die im regulären DPSG-Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Für Fahrten ins Ausland schließt die DPSG eine gesonderte Versicherung ab, die bereits im Reisepreis enthalten ist. Teile dieser Versicherung sind subsidiär. Weitere Informationen unter www.stedo.com.
3. Rechtliches
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die besondere Situation im Zeltlager und über die Verantwortung des Einzelnen Teilnehmenden zum Gelingen der Fahrt. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es notwendig ist die geltenden Lagerregeln einzuhalten und den Hinweisen und Absprachen der Leitenden und der Lagerleitung zu folgen. Sollte Ihr Kind wiederholt in schwerwiegender Weise gegen die Lagerordnung verstoßen oder die Lagergemeinschaft stören, erklären Sie sich damit einverstanden, das Kind auf eigene Kosten abzuholen. Es gelten die unten ausgewiesenen generellen Lagerregeln, die durch spezielle situationsabhängige Anweisungen ergänzt werden können. Bei Unstimmigkeiten/ Zweifeln kann sich Ihr Kind an beliebige Personen der Leitungsrunde wenden. Für während der Fahrt verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände & Gepäckstücke übernimmt die DPSG keine Haftung.
4. Gesundheit
Der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertretender verpflichten sich, zusätzlich zu den in Punkt 1.) angegebenen Reiseunterlagen, der Lagerleitung alle nötigen Unterlagen zur Gesundheit des Kindes zukommen zulassen. Dazu gehören auch Informationen zu speziellen Krankheiten / Verhaltensauffälligkeiten etc. des Kindes. Für die Dauer der Freizeit legen die Erziehungsberechtigten die Entscheidung in das Ermessen des behandelnden Arztes und der Gruppen- bzw. Lagerleitung, ob der Teilnehmer bei einem Unfall oder Krankheit geimpft oder operiert werden muss, sofern keine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten getroffen werden kann.
Für Stämme
Allgemeine Regelungen und Fristen
Anmeldungen und Abmeldungen
- Der DPSG-Diözesanverband nutzt für alle Anmeldungen das digitale Anmeldeportal Pretix. Zur Anmeldung gelangt man über die Seite stardust.dpsg-paderborn.de
- Sowohl Anmeldungen als auch mögliche Abmeldungen können nur über Pretix vorgenommen werden.
- Wenn die Anmeldung über das Anmeldeportal vorliegt, erfolgt eine schriftliche Bestätigung per Mail, damit ist die Anmeldung verbindlich.
- Der Anmeldeschluss ist der 31.12.2024
- Für eine Abmeldung muss die vorherige Anmeldung über Pretix „storniert“ werden.
- Abmeldungen ausschließlich per Mail, Telefon, Messenger, etc. sind nicht ausreichend.
Stornierungen – Fristen und Ausfallgebühren
- Wichtig zu wissen ist, dass eine kurzfristige Stornierung vor der Veranstaltung zu Ausfallgebühren führen kann.
- Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) bis zum 01.05.2025 fallen keine Kosten an.
- Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) zwischen dem 01.05.2025 und dem 01.06.2025 sind Ausfallgebühren in Höhe von 50% des TN-Beitrages fällig.
- Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) ab dem 01.06.2025 sind Ausfallgebühren in Höhe von 100% des TN-Beitrages fällig.
Wissenswertes
- Für alle Veranstaltungen gilt, dass eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung erwartet wird.
- Wird bei Veranstaltungen die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann der DPSG Diözesanverband die Veranstaltung absagen. Bereits gezahlte Teilnehmendenbeiträge werden zurückerstattet.
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
- Die Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgen immer als Gruppe eines Stammes / Bezirkes.
- Die Anmeldung kann nur durch eine Leitungsperson der Gruppe erfolgen.
- Eine Anmeldung und Teilnahme von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
- Die Anmeldung erfolgt über das Webportal (Pretix) des DPSG Diözesanverbandes (s. oben).
- Während der Veranstaltung verbleibt die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen bei den jeweiligen Leitenden der angemeldeten Gruppe, im Auftrag des Stammes- oder Bezirksvorstandes.
- Der Vorstand verpflichtet sich, nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen zu beauftragen, die die Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn erfüllen (d.h. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Teilnahme an einer Präventionsschulung, unterschriebene Selbstauskunftserklärung und die Anerkennung des Verhaltenskodex).
- Mögliche Ausnahmen bzgl. der Übernahme der Aufsichtspflicht werden ggf. in den Anmeldebedingungen der betroffenen Veranstaltung beschrieben.